I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, außer wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Firma Red Plates gilt nach der Aufgabe der Bestellung als geschlossen. Die Firma Red Plates verpflichtet sich hiermit zur Ausführung dieses Auftrages, wenn es nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Ebenfalls verpflichtet sich der Kunde zur fristgerechten Bezahlung und/oder Annahme der Ware bei Nachnahmepaketen. Ebenfalls kommt der Vertrag nur zustande wenn der Kunde diese AGB akzeptiert und einräumt eine voll geschäftsfähige Person zu sein.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anders ausdrücklich vermerkt, inklusive Umsatzsteuer angeführt. Wir können jederzeit die Preise erhöhen oder senken ohne dies vorher mitzuteilen.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Nach Vertragsabschluss ist die Gesamtsumme via Vorkasse zu zahlen, erst dann können wir Ihren Auftrag weiter bearbeiten und ihnen die Ware zustellen. Dies gilt jedoch nicht bei der Option Nachnahmezahlung. Hierbei ist die Ware bei der Lieferung direkt dem Boten zu bezahlen. Zahlungen sind via Rechnung binnen 14 Tage zu begleichen, ansonsten tritt Verzug in Kraft. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
Auch eine Vorkassebestellung gilt als verbindliche Bestellung, sollten Sie also bestellen und die Ware nicht fristgerecht zur Zahlung bringen, können wir auf die Bezahlung der Ware bestehen. In so einem Fall erhalten Sie von uns eine Mail bzw. schriftliche Zahlungserinnerung in Briefform. Sollte auf diese nicht entsprechend reagiert werden sind wir berechtigt die Stornogebühr zu verrechnen und die Ware anderweitig zu verwenden.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 25 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in
Höhe von 25% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich. Sollte der Kunde einen Auftrag erteilen mit dem Wissen dass die bestellte Ware längere Lieferzeiten hat, und der Firma Red Plates kein Verschulden nachweisbar ist, obliegt es ebenfalls der Firma Red Plates ob Sie dem Rücktritt vom Vertrag zustimmt oder einen Kostenersatz verlangt. Die Höhe dieses Kostenersatzes richtet sich hier nach der bestellten Ware.
Bei Artikeln die nach Lieferung einen Mangel aufweisen ist binnen 24 Stunden nach Erhalt via E-Mail zu urgieren und uns der Mangel mitzuteilen, auf keinen Fall dürfen diese Artikel gebraucht, eingebaut oder sonstig verwendet werden. Da dann keine Haftung für Mängel von uns oder dem Hersteller gewährt wird, die Garantie erlischt damit ebenfalls. Für spätere Urgenzen oder nach dem Gebrauch der Ware behalten wir uns das Recht vor eine Stornogebühr in Höhe von 25% des Bruttowarenwertes zu verrechnen, bzw. die tatsächliche Wertminderung in Abzug zu bringen oder den Artikel nicht mehr zurück zu nehmen.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
Für verspätete Lieferungen übernehmen wir keine Haftung und leisten keinen Schadenersatz, Verspätung berechtigt nicht zum Rücktritt der Bestellung.
Gesondert für Nachnahmebestellungen:
Wir behalten uns das Recht vor, derzeit nicht lagernde Ware mit Nachnahmeversand zu verrechnen, und die Ware nach Sicherstellung der Zustellung und Bezahlung an Sie versandkostenfrei nachzuliefern.
Werden die Pakete nicht angenommen oder nicht bei der Post abgeholt, gehen wir davon aus dass es sich um eine sogenannte Spaßbestellung handelt. In so einem Fall schicken wir dem Vertragspartner (Kunden) nach der Retournierung der Ware, in der Regel nach einem bis 2 Monaten, eine Rechnung über den entstandenen Schaden (Versandkosten, Bearbeitungsgebühr) pauschal € 29. Sollte diese Rechnung nicht binnen 14 Tagen beglichen werden erfolgt die Mahnung von Stufe 1-3, wir sind allerdings auch berechtigt sofort ein Inkassobüro bzw. Rechtsanwalt mit der Eintreibung zu beauftragen, die Kosten für diese sind ebenfalls vom Vertragspartner (Kunde) zu begleichen.
Wir bitten bei dieser Vorgangsweise um Verständnis, da die Versandkosten in Summe einen sehr hohen Betrag ausmachen, dieser Text soll vor allem zur Abschreckung der Spaßbesteller dienen.
Wir möchten weiters darauf hinweisen dass ein Kaufvertrag über das Internet genauso verbindlich ist wie bei einer realen Person. Sollte der Kaufvertrag von einem Minderjährigen abgeschlossen werden sind dafür die Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter haftbar.
VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
IX. Erfüllungsort
Red Plates - Spezialeinheit für fs freies Fahren
Ing. Florian Woracek
Klostergasse 25
A-3100 St. Pölten
XI. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
XII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XIV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zumachen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
XV. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Dies ist das LG St. Pölten.
XVII. Datenschutz, Adressenänderung und
Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
XVII. Hinweis
Tuningartikel sind nicht für die Verwendung im Straßenverkehr gedacht, sondern ausschließlich für Rennzwecke. Da diese Artikel einem hohen Verschleiß unterliegen können wir keine Gewährleistung auf bereits eingebaute Artikel geben. Weiters können wir keinerlei Garantie auf Elektronikartikel und Artikel welche nicht in unserem Katalog angeführt sind gewähren, Umtausch ist daher ausgeschlossen. Ersatzteile können generell nur in Originalverpackung, ungeöffnet und unbenutzt zurückgenommen werden.